Miteigentümerschaft

Ohne Pflege verliert ein Schiff an Stabilität und Wert. Dieses Bild steht für die Miteigentümerschaft: Nur wenn alle Verantwortung übernehmen, bleibt das Gemeinsame tragfähig. Wie das in der Genossenschaft funktioniert, erläutert Geschäftsführerin Gabriele Burn im Gespräch.

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«Verantwortung teilen und gemeinsam Zukunft gestalten»

In einer Wohnbaugenossenschaft sind die Bewohnenden nicht nur Mietende, sondern auch Miteigentümer*innen. Trägt dieser Umstand dazu bei, dass sie sich auch mehr mit der Genossenschaft identifizieren und ihrem Hab und Gut besser Sorge tragen? Diesen Fragen geht die Sunnige Hof Geschäftsführerin Gabriele Burn in einem ausführlichen Gespräch nach.

Sunnige Hof Geschäftsführerin Gabriele Burn im Rahmen des Gesprächs über Miteigentümerschaft im genossenschaftlichen Kontext.

Wer Teil einer Wohnbaugenossenschaft wird, ist nicht nur Mieter*in, sondern auch Miteigentümer*in. Der Anteilschein ist der sichtbare und physische Beweis dieses Mitbesitzes – und zugleich das Eintrittsticket in eine Gemeinschaft, die auf Vertrauen, Verantwortung und Solidarität fusst. Diese besondere Form des Wohnens vereint Teilhabe, Mitbestimmung und Zusammenhalt – Werte, die das genossenschaftliche Leben prägen. Im Gespräch mit Gabriele Burn, Geschäftsführerin des Sunnige Hof, macht sich die Geschäftsberichts-Redaktion auf die Suche nach dem Herzstück des genossenschaftlichen Gedankens: dem Miteigentum. Wir zeigen auf, welche Rechte und Pflichten aus ihm entstehen, weshalb es zu einem bewussteren und nachhaltigeren Umgang mit dem eigenen Zuhause führt – und wie der Eigentumsgedanke die Entwicklung unserer Siedlungsgenossenschaft seit Generationen prägt.

Was unterscheidet eine Wohnbaugenossenschaft von einer kommerziellen Liegenschaftsverwaltung?
Bei einer kommerziellen Liegenschaftsverwaltung wird Wohnraum zu einem bestimmten Preis, meist nach gängigen Marktkriterien, angeboten – egal ob es sich dabei um eine Miet-, eine Ferienwohnung oder um einen Zweitwohnsitz handelt. Ausserdem verpflichtet der unterschriebene Mietvertrag die Mietenden im Wesentlichen dazu, den monatlichen Mietzins zu entrichten. Somit steht in diesem Segment für den Anbieter die Rendite im Vordergrund. Im Umfeld einer Wohnbaugenossenschaft geht es hingegen um mehr als «nur» das Wohnen. Es geht um Heimat. Eine Wohnbaugenossenschaft begleitet die Menschen oft ein Leben lang – das gilt auch für den Sunnige Hof. Menschen, die in einer Genossenschaft leben, verpflichten sich nicht nur finanziell. Sie binden sich auch ideell.

«Im Umfeld einer Wohnbaugenossenschaft geht es um mehr als nur das Wohnen. Es geht um Heimat.»

Wie das?
Die Genossenschaft stellt das rare Gut «Wohnraum» zur Verfügung, und die Genossenschafter*innen verpflichten sich zu solidarischem Handeln, gemeinschaftlichem Denken und zur nachhaltigen Nutzung des Wohnraums. Dazu gehört auch, die vorhandenen Belegungsrichtlinien und die Residenzpflicht der Wohnbaugenossenschaft zu respektieren.

Und welche Rolle spielt der Anteilschein bei diesem Prozess?
Mit der Aufnahme in die Genossenschaft sowie vor dem Einzug in das genossenschaftliche Wohnobjekt erwerben die Mietenden ihre Anteilscheine. Diese sind ein Symbol dafür, einen Teil der Genossenschaft zu besitzen. Kurz: Wer einen Anteilschein des Sunnige Hof hält, ist Miteigentümer*in der Siedlungsgenossenschaft – und diesen Anteilschein erwerben die Genossenschafter*innen zu einem festgelegten Betrag. Der «Einkauf» in die Genossenschaft kann aber unterschiedlich hoch sein.

Wieso?
Das hängt vom Alter und Zustand der einzelnen Genossenschaftssiedlungen und von der Grösse der Wohnung ab. Der Anteilschein ist Teil unseres Eigenkapitals. Wer bei uns einzieht, investiert auch anteilig in die Substanz unserer Gebäude und Siedlungen. Beispielsweise müssen Bewohnende für eine 2-Zimmer-Wohnung in einer älteren Siedlung um die 5000 bis 6000 Franken für die Anteilscheine aufwenden, während der Betrag für ein moderneres Wohnobjekt in einer unserer Neubausiedlungen in einem höheren vierstelligen Bereich liegt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir auch in Zukunft über genügend Eigenkapital verfügen und weiter in unsere Siedlungen investieren können.

Was bedeutet dir der Satz: Die Genossenschaft gehört uns allen?
Gemeinsam bedeutet miteinander. Jede*r Genossenschafter*in hat sich einen Bruchteil der Genossenschaft «erkauft». Dieser Bruchteil ist nicht zugewiesen. Sondern gemeinsames Gut. Da nicht zugewiesen, kann auch nicht frei damit umgegangen werden. Sondern nur im gemeinschaftlichen, wertorientierten Handeln. Für die gemeinsame Sache. Zudem entscheiden wir als Gemeinschaft, ob wir wachsen wollen und wie wir in unsere Organisation investieren oder wie wir sanieren möchten. Dieses Mitbestimmungsrecht ist in den Anteilscheinen enthalten. Jede und jeder erhält mit dem Anteilschein automatisch ein Stimmrecht an der Generalversammlung – darf also an der Jahresversammlung teilnehmen und aktiv mitgestalten.

Anteilscheine haben also nicht viel mit einer Mietkaution zu tun?
Eine Mietkaution ist eine reine Sicherheitsleistung – sie schützt den Vermieter vor allfälligen Schäden oder potenziellen Unstimmigkeiten mit dem Mietenden. Der Anteilschein beinhaltet diese Komponente ebenfalls, doch er ist darüber hinaus eine ideelle und finanzielle Beteiligung. Wenn ich mich in die Gemeinschaft einkaufe, übernehme ich Verantwortung. Als Miteigentümer*in fühle ich mich mit der Genossenschaft verbunden, kann mich mit der Organisation und deren Zweck identifizieren. Und wer eines Tages wieder aus der Genossenschaftswohnung auszieht, kann seine Beteiligung als freiwilliges Kapital behalten und hält auf diese Weise der Genossenschaft die Treue. Dieses Prinzip schafft eine langfristige Verbundenheit – diese geht weit über einen gewöhnlichen Mietvertrag hinaus.

Du hast sogar einen Anteilschein aus dem Gründungsjahr 1943 mitgebracht. Was zeigt dieses Dokument?
Es ist ein Stück Zeitgeschichte. Ein Symbol für Zusammenhalt. Diese hochwertig ausgestalteten Dokumente sind mit Emotionen verbunden. Damals wurde schriftlich bestätigt: Wer einzahlt, gehört dazu. Heute gilt das genauso – nur die Form ist vereinfacht. Die Genossenschafter*innen erhalten einen Brief per Post zugeschickt. Was gleich bleibt: Wir bilden eine Gemeinschaft und gestalten unsere Zukunft zusammen.

Als Miteigentümer*in hat man Rechte und Pflichten. Welche Rechte sind mit dem Miteigentum verbunden?
Wer Miteigentümer*in ist, hat ein Mitspracherecht – zum Beispiel an der Generalversammlung. Genossenschafter*innen können über die strategische Ausrichtung der Genossenschaft mitentscheiden und diesen Beschluss mittragen. Das gilt auch für allfällige Sanierungspläne des Eigentums – also der Siedlungs- und Wohnobjekte. Als Miteigentümer*in kannst du aber nicht einfach sagen: «Dieser Dachziegel oder diese Badewanne gehört mir.» Das Eigentum ist kollektiv. Daraus entsteht die Verantwortung, Sorge zu tragen – für die Gemeinschaft, die Siedlung und besonders für das eigene Zuhause.

Und welche Pflichten ergeben sich daraus?
Ich formuliere «Sorge zu tragen» bewusst als Recht. Eigentum verändert in der Regel die Haltung. Klar ist es auch eine Pflicht, die Wohnung und das Umfeld sorgfältig zu behandeln. Aber wichtiger ist das Bewusstsein: Ich bin Teil von etwas Grösserem und handle entsprechend.

Sind Genossenschafter*innen tatsächlich sorgfältiger im Umgang mit ihren Wohnungen?
Es ist schon ein Unterschied, ob es im Verständnis mein eigenes Hab und Gut ist oder ob ich es lediglich «nutze». Wer sich als Teil der Genossenschaft versteht, geht bewusster mit dem Eigentum um. Daher gehe ich davon aus, dass die Sorgfalt höher ist. Das lässt sich auch an den Wohnungsabnahmen ablesen. Die Wohneinheiten werden meistens in einem guten Zustand übergeben. Zahlen gibt es dazu zwar keine, aber das Verhalten spricht für sich.

Heisst Miteigentum auch, dass man Verluste der Genossenschaft mittragen muss?
Eine Genossenschaft ist immer auch eine Schicksalsgemeinschaft. Früher gab es bei einigen Genossenschaften sogar die sogenannte Nachschusspflicht – man hätte im Notfall zusätzlich Geld einzahlen müssen. Ich bin seit 25 Jahren in unterschiedlichen Unternehmen der Genossenschaftsbranche tätig und habe noch nie erlebt, dass eine Nachschusspflicht aktiviert werden musste. Das wäre auch nur bei allfälliger Misswirtschaft der Fall. Der Sunnige Hof kennt diese Nachschusspflicht nicht. Somit würden Sunnige Hof Genossenschafter*innen im schlimmsten Fall «nur» ihre eigenen Anteilscheine verlieren. Aber dazu gibt es absolut keinen Grund zur Sorge. Wir sind organisatorisch, fachlich und finanziell sehr gut aufgestellt.

Wenn du das Thema Miteigentum auf einen Satz komprimieren müsstest, wie würdest du es umschreiben?
Gemeinsam Zukunft gestalten. Verantwortung übernehmen. Zusammen etwas aufbauen, das bleibt – das ist für mich Miteigentum.